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Gartenmöbel mit Hausratversicherung vor Schäden schützen

5. April 2012 | Autor: Patrick | Kategorie: Gewusst wie

Bis zum Sommer dauert es zwar noch, jedoch locken die ersten Sonnenstrahlen jeden Hausbesitzer aus seinen vertrauten vier Wänden, um die Nachbarn zu einer Grill-Party einzuladen. Passend dazu werden die angestaubten Gartenmöbel, die über den Winter in der Garage verstaut wurde, wieder genutzt. Ob diese in der Hausratversicherung gegen Diebstahl und andere Unfälle geschützt sind, wissen die wenigsten. Dabei genügt ein Blick in die Police, um dem Rätsel auf die Spur zu kommen. Sollten keine Zusatzleistungen in Anspruch genommen worden sein, sind die Gartenmöbel mit großer Wahrscheinlichkeit nicht versichert. Die Hausratversicherung greift nämlich nur bei Schäden, die innerhalb eines Gebäudes entstanden sind.

Die Hausratversicherung

Die Hausratversicherung gehört zum Versicherungsordner jedes Hausbesitzers. Sie schützt Hausbesitzer von vielen Risiken, die im Notfall den finanziellen Ruin einer Familie zur Folge hätten. Generell ist die Hausratversicherung für alle Eigentümer und Mieter empfehlenswert. Die Versicherung schützt das Wohnungsinventar vor unvorhersehbare Gefahren. Geschützt werden alle beweglichen Gegenstände, die sich im Wohnraum sowie den dazugehörigen Gebäuden befinden, vor Feuer, Hagel, Sturm, Wasser, Blitzschlag sowie Vandalismus. Je nach Schaden ersetzt die Versicherung den Neuwert oder falls möglich wird die Reparatur des Gegenstandes bezahlt. Damit auch das Garteninventar geschützt ist, muss man in der Regel diverse Zusatzleistungen buchen.

Höhe der Beiträge

Die Beiträge der Hausratversicherung richten sich immer nach der Quadratmeteranzahl der Wohnung, der Versicherungssumme sowie den Zusatzleistungen. Unterversicherungen sollten immer vermieden werden, indem man den Wert des Hausrates genau ermittelt. Werden im Laufe der Zeit neue Gegenstände dazugekauft, sollte auch die Versicherungssumme erhöht werden.

Gartenmöbel extra absichern

Obwohl die Terrasse in der Hausratversicherung mit eingeschlossen ist, würde ein Diebstahl der darauf befindlichen Gartenmöbel als leichter Diebstahl angesehen, da kein Einbruch vorliege. Nun bestehen zwei Möglichkeiten: Entweder man sperrt die Gartenmöbel weg, sodass sie im Ernstfall versichert sind, oder man nutzt die Zusatzleistungen seiner Versicherung, um die Gartenmöbel extra zu versichern. Dies bieten die meisten Versicherungsunternehmen an, die Preise variieren natürlich von Anbieter zu Anbieter. Mit dem Online-Tool kann man Gartenmöbel durch eine Hausratversicherung absichern. Die Hausratversicherung kann direkt online verglichen und beantragt werden. Insgesamt werden mehr als 50 Tarife vergleichen und Testsieger angezeigt.

 

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